Die BAFADas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das unter anderem geförderte Unternehmensberatungen verwaltet. Unternehmensberatung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit einem Zuschuss zu einer konzeptionellen Einzelberatung. Du willst wissen, was gefördert wird, wie der Antrag abläuft und welchen Eigenanteil Du einplanen solltest? Dieser Beitrag fasst die aktuellen Regeln für Dich zusammen.
Die aktuelle Richtlinie heißt Förderung von Unternehmensberatungen für KMUKleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie begrenztem Jahresumsatz oder begrenzter Bilanzsumme.. Sie führt den Gedanken der früheren Förderung unternehmerischen Know-hows im ESF Plus weiter. Im Alltag wird das Programm häufig als BAFA Unternehmensberatung oder BAFA-Beratung bezeichnet.
Wenn Du direkt klären möchtest, wie eine Zusammenarbeit aussehen kann, findest Du alle Informationen auf der BAFA-Unternehmensberatungsseite. Dort kannst Du auch ein kostenfreies Erstgespräch anfragen.
Was ist eine BAFA-geförderte Unternehmensberatung?
Eine BAFA-Beratung ist eine individuell auf Dein Unternehmen zugeschnittene Beratung zu einer konkreten Frage der Unternehmensführung. Die Beratung soll Dir helfen, eine unternehmerische Entscheidung vorzubereiten, Probleme zu erkennen und umsetzbare Schritte festzulegen.
Dafür braucht es eine Analyse Deiner Situation, eine nachvollziehbare Benennung der Schwachstellen und betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit Anleitungen für die Umsetzung. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert, den Du zusammen mit der Beraterin oder dem Berater unterschreibst.
Das Format ist als Einzelberatung angelegt. Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen gehören daher nicht zum förderfähigen Beratungsformat. Die Beratung darf aktuell höchstens fünf Tage dauern. Diese Tage müssen laut Richtlinie nicht unmittelbar aufeinanderfolgen. Berichterstellung und Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitraums liegen.
Für welche Unternehmen und Situationen passt die Förderung?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die am Markt tätig sind. Der Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb müssen in Deutschland liegen. Für die Einordnung als KMU gelten die Kriterien der Europäischen Union:
- weniger als 250 beschäftigte Personen,
- höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme,
- die Schwellenwerte werden gemeinsam mit Partner- und verbundenen Unternehmen betrachtet.
Auch neu gegründete Unternehmen und Unternehmen in wirtschaftlich angespannter Lage können im Rahmen der Richtlinie berücksichtigt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Für ein Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung ist ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner erforderlich. Das Gespräch kann frühestens drei Monate vor der Antragstellung stattfinden und muss spätestens vor dem Verwendungsnachweis geführt werden.
Typische Anlässe für eine BAFA-Unternehmensberatung sind eine anstehende Neuausrichtung, ein verändertes GeschäftsmodellDie Logik, nach der ein Unternehmen Nutzen für Kundinnen und Kunden schafft und daraus nachhaltig Erlöse erzielt., Wachstumsfragen oder die Anpassung an digitale, demografische und ökologische Veränderungen. Auch wenn Abläufe unklar sind, Verantwortlichkeiten neu geordnet werden sollen oder die wirtschaftliche Entwicklung hinter den Erwartungen zurückbleibt, kann eine konzeptionelle Beratung sinnvoll sein.
Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen, die selbst überwiegend beratend oder schulend tätig sind, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie Unternehmen in einem laufenden Insolvenzverfahren. Eine Einzelfallprüfung ist wichtig, weil zusätzlich die De-minimis-Regeln und weitere Ausschlussgründe gelten.
Wie läuft der Antrag ab?
1. Beratungsziel und Beraterauswahl klären
Formuliere zuerst die konkrete unternehmerische Frage. Gute Ziele beschreiben die Ausgangslage, die gewünschte Entscheidung und den Nutzen, der nach der Beratung entstehen soll.
Du kannst die Beraterin oder den Berater frei auswählen. Für eine Förderung muss das Beratungsunternehmen beim BAFA registriert sein. Außerdem muss der überwiegende Geschäftszweck auf entgeltliche Beratung gerichtet sein und ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument nachgewiesen werden. Frage vorab nach der Registrierung und nach Erfahrung mit dem Förderprogramm.
2. Antrag online einreichen
Der Zuschussantrag wird online über die Antragsplattform des BAFA gestellt. Du wählst dabei eine eingebundene Leitstelle aus. Das Verfahren ist zweistufig: Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und informiert Dich schriftlich über das Ergebnis.
Warte dieses Informationsschreiben ab, bevor Du den Beratungsvertrag abschließt oder mit der Beratung beginnst. Eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen. Für Unternehmen im ersten Gründungsjahr gehört das Gespräch mit einem Regionalpartner zu den zusätzlichen Voraussetzungen.
3. Beratung durchführen und Bericht erstellen
Nach dem Informationsschreiben vereinbarst Du die Beratung und setzt sie innerhalb des zulässigen Rahmens um. Die Leistung muss Deine konkrete Situation aufnehmen und die Empfehlungen so beschreiben, dass Du sie im betrieblichen Alltag weiterbearbeiten kannst.
Am Ende erhältst Du einen individuellen Beratungsbericht. Er bildet die Grundlage für die Prüfung, weil darin Beratungsgegenstand, Analyse und Empfehlungen nachvollziehbar dokumentiert sind.
4. Verwendungsnachweis einreichen
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen die Beratung abgeschlossen und die Unterlagen vollständig elektronisch eingereicht sein. Dazu gehören insbesondere die unterschriebenen Verwendungsnachweis-, EU-KMU-, De-minimis- und Grundrechte-Formulare, der von beiden Seiten unterschriebene Beratungsbericht sowie die Rechnung und ein Kontoauszug über die vollständige Zahlung. Bei jungen Unternehmen kommt das Bestätigungsschreiben des Regionalpartners hinzu.
Du musst die Rechnung vollständig bezahlen, bevor der Verwendungsnachweis eingereicht wird. Barzahlungen, Verrechnungen und eine Vorfinanzierung durch die Beratung sind ausgeschlossen. Nach der abschließenden Prüfung entscheidet das BAFA über Bewilligung und Auszahlung.
Was kostet die BAFA-Unternehmensberatung?
Stand: 1. September 2026. Die folgenden Zahlen habe ich anhand der BAFA-Förderrichtlinie in der geänderten Fassung vom 12. Dezember 2024 und des BAFA-Merkblatts zu Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis, Stand 18. Mai 2026 geprüft.
Förderfähig sind maximal 3.500 Euro Beratungskosten pro Beratung. Dazu zählen das Honorar sowie gegebenenfalls Reisekosten des Beratungsunternehmens. Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigten und Zertifizierungskosten zählen laut BAFA-Merkblatt nicht zu den förderfähigen Kosten. Beratungskosten oberhalb von 3.500 Euro können anfallen, werden bei der Zuschussberechnung aber aus der Förderbasis herausgerechnet.
| Standort der beratenen Betriebsstätte | Fördersatz | Höchstzuschuss pro Beratung | | --- | ---: | ---: | | Neue Bundesländer, Region Lüneburg und Region Trier | 80 % | 2.800 € | | Alte Bundesländer, Berlin und Region Leipzig | 50 % | 1.750 € |
Die Förderung wird auf Basis der förderfähigen Beratungskosten berechnet. Bei 2.500 Euro förderfähigen Nettokosten wären das in einer 50-Prozent-Region 1.250 Euro Zuschuss und 1.250 Euro Eigenanteil auf dieser Rechenbasis. In einer 80-Prozent-Region läge der Zuschuss bei 2.000 Euro und der Eigenanteil bei 500 Euro. Das BAFA entscheidet im Rahmen der geltenden Richtlinie und der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Pro Kalenderjahr können höchstens zwei in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden. Innerhalb des aktuellen Richtlinienzeitraums sind insgesamt höchstens fünf Beratungen möglich. Für die Jahresgrenze zählt der Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht ausgeschöpfte Beträge einer Beratung können laut BAFA-Merkblatt nicht auf eine weitere Beratung übertragen werden.
Interaktiver Förderrechner Wie hoch kann Dein BAFA-Zuschuss ausfallen? Wähle die Region Deiner Betriebsstätte und trage die geschätzten förderfähigen Beratungskosten ohne Umsatzsteuer ein. Der Rechner zeigt Dir eine überschlägige Orientierung. 1. Region Deiner Betriebsstätte Der Rechner berücksichtigt den Zuschuss auf der Basis förderfähiger Nettokosten. Umsatzsteuer, Zertifizierungskosten und weitere nicht förderfähige Positionen können das tatsächliche Ergebnis verändern. Maßgeblich sind die Prüfung und Entscheidung des BAFA.
Welche Themen können gefördert werden?
Die Richtlinie nennt wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung. Daraus können sich zum Beispiel folgende Beratungsfelder ergeben:
- Strategie, PositionierungDie klare Festlegung, für wen ein Angebot welchen besonderen Nutzen stiftet und wodurch es sich von Alternativen unterscheidet. und Geschäftsmodell,
- Kosten, Wirtschaftlichkeit und Controlling,
- Rollen, Verantwortlichkeiten und betriebliche Abläufe,
- Führung, Personalgewinnung und Mitarbeiterbindung,
- Digitalisierung, Anpassung an Veränderungen und nachhaltige Entwicklung,
- Markt, Kundenorientierung und Vertrieb.
Die Beratung muss individuell und konzeptionell aufgebaut sein. Sie soll konkrete Empfehlungen für Dein Unternehmen liefern. Eine Leistung, die überwiegend Rechts- oder Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, Jahresabschlüsse, Buchführung, gutachterliche Stellungnahmen oder reine Fördermittelberatung behandelt, ist nach den BAFA-Merkblättern ausgeschlossen. Das gilt auch für Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.
Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nennt das BAFA eine besondere Einschränkung: Förderfähig sind dort Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems.
BAFA-Unternehmensberatung direkt anfragen
Wenn Dein Beratungsziel feststeht, kannst Du die Voraussetzungen gemeinsam mit mir sortieren. Auf der BAFA-Unternehmensberatungsseite findest Du den Ablauf meines Angebots und den direkten Weg zum kostenfreien Erstgespräch.
Falls Du noch zwischen BAFA und INQA abwägst, hilft Dir der Beitrag BAFA oder INQA-Coaching: Welcher Förderweg passt zum KMU? bei der grundsätzlichen Einordnung der beiden Förderwege.
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Quellen und Aktualität
Geprüft am 1. September 2026. Grundlage sind die BAFA-Förderrichtlinie, das BAFA-Merkblatt zu den antragsberechtigten KMU, das BAFA-Merkblatt zu Beratungsinhalten und Beratungsbericht sowie das BAFA-Merkblatt zu Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis, Stand 18. Mai 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Für Deinen Antrag zählt die Prüfung im aktuellen BAFA-Verfahren.