Nicole Führing
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Nicole Führing, Autorin des Beitrags

Von Nicole Führing

Unternehmensberaterin, Coach & Trainerin

BAFA-Beratungsförderung bis 2028 verlängert: Das ändert sich ab 2027

Unternehmensberatung KMU

Die BAFA-Förderrichtlinie läuft doch nicht Ende 2026 aus: Sie wurde bis 2028 verlängert. Was sich für Anträge ab 2027 ändert und was Du jetzt tun solltest.

Mitte Oktober habe ich hier noch beschrieben, was das geplante Auslaufen der BAFADas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das unter anderem geförderte Unternehmensberatungen verwaltet.-Förderrichtlinie Ende 2026 für Unternehmen bedeutet. Inzwischen gibt es gute Nachrichten: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMUKleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie begrenztem Jahresumsatz oder begrenzter Bilanzsumme.“ bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Gleichzeitig wird das Verfahren für alle Anträge ab dem 1. Januar 2027 spürbar einfacher.

Was bleibt, wie es ist

  • Fördersätze und Höchstbeträge ändern sich nicht.
  • Jedes Unternehmen kann weiterhin bis zu zwei geförderte Beratungen pro Jahr und insgesamt fünf während der Laufzeit der Richtlinie in Anspruch nehmen. Das Gesamtkontingent gilt für den gesamten Zeitraum inklusive Verlängerung – es beginnt 2027 also nicht von vorn.
  • Antragsberechtigt sind weiterhin kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die am Markt tätig sind. Gemeinnützige Organisationen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen bleiben ausgeschlossen.
  • Die Beratung darf erst beginnen, wenn das Informationsschreiben vorliegt. Auch ein unterschriebener Beratungsvertrag gilt schon als Beginn.

Was sich für Anträge ab dem 1. Januar 2027 ändert

  • Antragstellung nur noch digital: Anträge können nur noch über ein ELSTER-Konto oder die BundID gestellt werden.
  • Kein Pflichtgespräch mehr: Unternehmen, die weniger als ein Jahr am Markt sind, mussten bisher vorab ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen. Das entfällt, ebenso das Bestätigungsschreiben.
  • Weniger Unterschriften: Die EU-KMU-Erklärung, die De-minimis-Erklärung und die Erklärung zur Charta der Grundrechte sind jetzt Teil des Verwendungsnachweises. Unterschrieben werden nur noch der Verwendungsnachweis und der Beratungsbericht.
  • Einfacherer Zahlungsnachweis: Eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking reicht aus, wenn sie Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum zeigt. Bei Prüfungen kann trotzdem ein Kontoauszug angefordert werden.
  • Mehrwertsteuer: Für Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die Mehrwertsteuer zuschussfähig. Das war bisher schon Verwaltungspraxis und steht jetzt ausdrücklich in der Richtlinie.

Was für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gilt

Wenn Du noch in diesem Jahr einen Antrag stellst, gelten die bisherigen Regeln. Das heißt: Ist Dein Unternehmen weniger als ein Jahr am Markt, führst Du weiterhin das Informationsgespräch beim Regionalpartner, und für den Verwendungsnachweis reichst Du die Erklärungen noch als einzelne Formulare ein. Ein Antrag noch 2026 kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Du zeitnah starten möchtest – vor allem, wenn Du noch keinen ELSTER- oder BundID-Zugang für Dein Unternehmen hast.

Was Du jetzt tun solltest

  1. Zugang prüfen: Kläre, ob Dein Unternehmen ein ELSTER-Konto hat oder ob Du die BundID nutzen kannst. Die Einrichtung eines ELSTER-Zugangs kann einige Tage dauern, weil die Aktivierungsdaten per Post kommen.
  2. Zeitpunkt planen: Überlege, ob Du noch 2026 oder erst 2027 beantragst. Beides ist möglich – entscheidend ist, wann Deine Beratung beginnen soll.
  3. Kontingent im Blick behalten: Wenn Du seit 2023 bereits geförderte Beratungen genutzt hast, zählen sie auf die fünf möglichen Beratungen an.
  4. Frist beachten: Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben eingereicht werden, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2028. Wenn Du erst 2028 beantragst, hast Du entsprechend weniger Zeit.

Häufige Fragen

Läuft die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen Ende 2026 aus?

Nein. Die Förderrichtlinie wurde bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Bis dahin müssen auch die Verwendungsnachweise eingereicht sein.

Muss ich ab 2027 noch zum Regionalpartner?

Nein. Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 entfällt das Pflichtgespräch, das bisher für Unternehmen galt, die weniger als ein Jahr am Markt sind.

Wie stelle ich ab 2027 den Antrag?

Online beim BAFA, und zwar nur noch über ein ELSTER-Konto oder die BundID. Für den Antrag selbst gibst Du Deine Unternehmensdaten ein; weitere Unterlagen brauchst Du dafür nicht.

Gilt die Förderung auch für Vereine?

Gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Organisationen und Stiftungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Daran ändert die Verlängerung nichts.

Ändert sich die Höhe des Zuschusses?

Nein. Fördersätze und Höchstbeträge bleiben unverändert.

Nächster Schritt

Gemeinsam den passenden Zeitpunkt finden

Ob Antrag noch 2026 oder erst 2027: Im kostenfreien Orientierungsgespräch klären wir Dein Beratungsziel, Deine Förderfähigkeit und den sinnvollsten Zeitpunkt für den Antrag.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, Stand Oktober 2026 – bafa.de/unb